- 28. Mai 2021
Digitalisierung von Verwaltungsleistungen
Ausländische Fachkräfte können zukünftig alle Leistungen digital beantragen
Der Bedarf an Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist weiterhin groß. Nun haben der Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Land Brandenburg eine Einzelvereinbarung zum Dachabkommen für einzelne Umsetzungsprojekte des Themenfelds Ein- & Auswanderung unterzeichnet. Das Land Brandenburg ist gemeinsam mit dem BMI und dem Auswärtigen Amt Federführer des Themenfelds Ein- und Auswanderung des Digitalisierungsprogramms Föderal. Es stehen 31,5 Millionen Euro aus den Konjunkturpaketmitteln zum Onlinezugangsgesetz unter anderem für die Verbesserung der Fachkräftegewinnung durch digitale Leistungen wie die Beantragung des Aufenthaltstitels bereit. Damit sollen die Hürden für ausländische Fachkräfte gesenkt und unter anderem der Verwaltungsaufwand durch digitalisierte Leistungen möglichst gering gehalten werden.
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch der Öffentlichkeit anzubieten. Auch im Land Brandenburg sind alle öffentlichen Verwaltungen (dazu zählen Behörden, Kommunen, Kammern, Hochschulen, Sozialversicherungsträger) verpflichtet, die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im eigenen Zuständigkeitsbereich für die Öffentlichkeit umzusetzen.
Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, das den Rahmen für diese Digitalisierungsprojekte vorgibt, soll es auch ausländischen Fachkräften künftig möglich sein, die notwendigen administrativen Vorgänge digital anzustoßen – von der Visaerteilung über die Aufenthaltserlaubnis bis hin zu einer möglichen Einbürgerung. Dies vereinfacht den Prozess für Fachkräfte aus dem Ausland und vermittelt einen positiven Eindruck einer digitalisierten, modernen deutschen Verwaltung. Ziel ist es, möglichst nutzerfreundliche, innovative Onlineverfahren zur Verfügung zu stellen.
Bereits seit Dezember 2020 kann die Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit in ersten Landkreisen Brandenburgs online beantragt werden. Das flächendeckende Ausrollen der Leistung innerhalb Brandenburgs und in weiteren Bundesländern ist ab dem zweiten Quartal 2021 geplant. In den nächsten Wochen wird auch die Leistung “Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ in Pilotkommunen in Brandenburg live gehen.
Weitere Informationen bietet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie die Seite zum Onlinezugangsgesetz.