Bund und Länder unterstützen Neustart von Messen
Ziel des Programms ist es, Anreize zur Organisation und Durchführung großer gewerblicher Veranstaltungen zu setzen und damit positive Effekte auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auszulösen. Dafür wird ein Absicherungsmechanismus geschaffen, der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen ähnlich einer Versicherung gegen das Risiko einer vollständigen Betriebsuntersagung aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichert. Entsprechende Versicherungslösungen für Pandemierisiken werden derzeit am Markt nicht angeboten. Veranstaltende Unternehmen sind daher aufgrund der langen Vorbereitungszeit und hohen Investitionen von einem enormen Kostenrisiko betroffen
Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie: „Messen und Ausstellungen prägen den Wirtschaftsstandort Deutschland – seit jeher. Sie sind Aushängeschild des deutschen Exports und Treffpunkt für Innovation und Inspiration. Bund und Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, dass der Messeplatz Deutschland auch in Zukunft international eine Spitzenposition einnimmt. Das erfordert gerade jetzt neue Konzepte sowie umfangreiche Investitionen. Daher ist die Ausfallsabsicherung gerade jetzt ein wichtiges Instrument zur Stärkung unserer Messewirtschaft.“
Über das Programm können veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022, wobei die Messe oder Ausstellung vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden muss. Registrierungen können ab dem 25. Oktober 2021 vorgenommen werden. Weitere Details zur Registrierung und Antragstellung können den FAQ auf der Plattform www.sonderfonds-messe.de entnommen werden.
Auf Initiative der Wirtschaftsministerkonferenz wird das Absicherungsprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und den Wirtschaftsministerien der Länder gemeinsam umgesetzt. Während der Bund die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellt, liegt die Antragsbearbeitung und Auszahlung in der Verantwortung der Länder. Wie bereits beim „Sonderfonds Kulturveranstaltungen“ betreut die Freie und Hansestadt Hamburg die zentrale IT-Plattform und koordiniert das Auszahlungsverfahren. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen übernehmen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Länder.
Ergänzend zum Absicherungsinstrument unterstützt das BMWi den Neustart der Messebranche durch eine weitere Maßnahme. Denn seit Sommer 2021 nimmt das Messegeschehen wieder Fahrt auf. Daher fördert das BMWi für einen befristeten Zeitraum die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an ausgewählten Leitmessen in Deutschland. Zur Umsetzung der ausgeweiteten Ausstellerförderung werden Fördermittel von insgesamt bis zu 20 Millionen Euro bereitgestellt. Die Förderbedingungen und das Antragsverfahren können auf den Seiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingesehen werden (www.bafa.de/mkmu). Dort wird in Kürze auch die Liste der förderfähigen Messen für das Jahr 2022 abrufbar sein.
Veröffentlichungsdatum:
- 14. Oktober 2021
Quelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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