Technisches Wissen von Frauen für Frauen

BREAK – Teilnahmeanmeldung

Teilnahmebedingungen

BREAK –

Brandenburgische Engineering Akademie

1.   Allgemeines                    

Veranstalterin:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH,
Freiheitstraße 120 B, 15745 Wildau


Tel. 03375-523836 | E-Mail: break@dahme-innovation.de

 

2.   Anmeldung

Die Veranstaltung BREAK ist als Weiterbildung und Netzwerk-Erweiterung ausschließlich für Frauen konzipiert. Sie richtet sich an Ingenieurinnen und technisch interessierte Fachfrauen, Studentinnen im Abschluss-Jahr in den Bereichen Mathematik – Informatik – Naturwissenschaften – Technik (MINT), insbesondere in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Maschinenbau, Elektrotechnik, Energiewirtschaft, Mobilität, sowie Fachfrauen, die den (Wieder-)Einstieg in MINT-Berufe vorbereiten.

Die Anmeldung zur „Brandenburgischen Engineering Akademie“ (BREAK) erfolgt über das auf der Website www.dahme-innovation.de zur Verfügung gestellte Online-Anmeldeformular in der dafür vorgesehenen Art und Weise und unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen. Anmeldeschluss für die Anmeldung ist der 20. Mai 2023. Die Anmeldung der Teilnehmerin wird durch die WFG Dahme-Spreewald mbh elektronisch bestätigt. Erst mit elektronischer Rückbestätigung seitens der WFG Dahme-Spreewald mbH gilt die Anmeldung zwischen der WFG Dahme-Spreewald mbH und der Teilnehmerin als rechtsverbindlich gültig.

 

Die Teilnahmegebühr beträgt:

  • 250,00 Euro brutto (inkl. 19 % USt.) | Teilnahmegebühr für Wochenkurs bei Anmeldung ab 1. April 2023
  • 200,00 Euro brutto (inkl. 19 % USt.) | Frühbucher-Tarif für Wochenkurs bei Anmeldung bis 31. März 2023
  • 150,00 Euro brutto (inkl. 19 % USt.) | Teilnahmegebühr für Halbwochenkurs
  • 50,00 Euro brutto (inkl. 19 % USt.) | Sozial-Tarif für eingeschriebene
    Studentinnen und Erwerbslose – ein geeigneter Nachweis
    (z.B. Studienbescheinigung) ist bei Zusendung des unterschriebenen Anmeldeformulars beizufügen)

  •  

In der Teilnahmegebühr enthalten sind:

  • Teilnahme an Kursen, Workshops, Vorträgen
  • Tagungsversorgung an allen Veranstaltungstagen
    (Frühstück, Mittagessen, Kaffee, Pausengetränke)
  • Teilnahme am Netzwerk-, Grill- sowie Kinoabend
  • Teilnahme an Betriebsbesichtigungen
  • Besuch der Karrieremesse
  • Busshuttle (Hotel – Veranstaltungsort sowie zu Betriebsbesichtigungen)

 

 

Zur Teilnahme an „BREAK“ sind ausschließlich Teilnehmerinnen berechtigt, deren Teilnahmegebühr bis 17. Juni 2023 bei der WFG per Überweisung eingegangen ist. Der Rechnungsversand erfolgt nach der durch die WFG bestätigten Kursanmeldung. Die Teilnahmegebühr ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Eine Bar-Zahlung der Teilnahmegebühr vor Ort ist ausgeschlossen. Zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält die Teilnehmerin auf elektronischem Weg eine Teilnahmebestätigung inkl. Auflistung der von ihr gebuchten Kurse/Workshops/Vorträge, die beim Zutritt zu BREAK vorzuzeigen ist. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Teilnehmerin verzichtet auf eigene Haftungsansprüche gegen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (WFG) für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rücktrittsansprüchen gegen die WFG und deren Angestellte.

 

2.   Stornierung

Nach der schriftlichen Anmeldung ist ein Rücktritt der Teilnehmerin per E-Mail an break@dahme-innovation.de oder per Post an Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH, Freiheitstraße 120 B, 15745 Wildau bis zum 20. Mai 2023 möglich. Für die Bearbeitung der Stornierung fallen Gebühren in Höhe von 50,00 Euro brutto (inkl. 19 % USt.) an. Den restlichen Betrag erstattet die WFG innerhalb von 4 Wochen nach der Veranstaltung. Die Teilnehmerin wird gebeten, im Fall der Stornierung ihren Namen, ihre Adresse, die Rechnungsnummer und ihre Kontodaten für die Erstattung anzugeben. Bei Stornierung ab dem 21. Mai 2023 werden die Teilnahmegebühren vollständig einbehalten, sofern die Teilnehmerin keine Ersatzteilnehmerin vermittelt, welche ihre Anmeldung übernimmt.                                                                                   

Die WFG ist berechtigt, bei Vorliegen von nicht durch sie zu verschuldenden zwingenden Gründen (z.B. höherer Gewalt, coronabedingte behördlich vorgeschriebene kurzfristige Absagen u.Ä.) die Brandenburgische Engineering Akademie 2023 ganz oder teilweise abzusagen. Ein Schadenersatzanspruch gegen die WFG ist ausgeschlossen. Die Teilnahmegebühr wird bei Absage von BREAK in voller Höhe erstattet.

4.  Durchführung

Die Teilnehmerinnenzahl der Kurse/Workshops/Vorträge ist begrenzt und die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Die Mindestteilnehmerinnenzahl, um einen Kurs/Workshop/Vortrag stattfinden zu lassen, liegt in der Regel bei 5 Teilnehmerinnen. Falls die Mindestteilnehmerinnenzahl für den gebuchten Kurs/Vortrag/Workshop nicht erreicht wird, behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmerin in einen der angegebenen Alternativkurse zu buchen. Die durch die Teilnehmerin bei der Online-Anmeldung gemachte Angabe zum Zweitwunsch wird dabei so weit wie möglich berücksichtigt.

Die Veranstalterin behält sich Programmänderungen vor. Eine Garantie für einen bestimmten Kurs/Workshop/Vortrag, eine benannte Referentin sowie die Durchführung des Rahmenprogramms wird nicht übernommen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall einer Dozentin um adäquaten Ersatz bemühen oder alternative Kurse/Vorträge/Workshops anbieten. Das aktuelle Programm für BREAK ist unter www.dahme-innovation.de zu finden.

 

5.   Teilnahmezertifikate

Alle Teilnehmerinnen erhalten auf Wunsch nach dem Ende der Veranstaltung durch die Veranstalterin eine Teilnahmebestätigung für „BREAK“. Die Anwesenheit zu allen Terminen eines Kurses ist Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates zum jeweiligen Kurs.

 

6.   Bildrechte / Veröffentlichungen

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, während der Veranstaltung zu fotografieren oder Personen mit der Anfertigung von Fotografien zu beauftragen. Die Teilnehmerinnen erklären mit der Teilnahme an BREAK ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Person sowie zur Verwendung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Bildaufnahmen zum Zwecke der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die
Fotoaufnahmen dürfen insbesondere auf den Websites, Newslettern
sowie Social-Media-Kanälen der Veranstaltungspartner sowie in Printmedien verwendet werden. Die Namen der abgebildeten Teilnehmerinnen werden nicht angegeben. Der Teilnehmerin ist bekannt, dass sie für die Veröffentlichung kein Entgelt erhält. Diese Einwilligung ist unbegrenzt gültig und kann jederzeit per E-Mail an break@dahme-innovation.de bzw. info@dahme-innovation.de widerrufen werden.

  1. Haftung

Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die von den Teilnehmerinnen verursachten Sach- oder Personenschäden. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung.

8.   Datenschutz

Mit der Anmeldung gibt die Teilnehmerin die Einwilligung, dass die für BREAK zur Verfügung gestellten Kontaktdaten bis auf Widerruf im Kundenmanagementsystem der WFG gespeichert und im Rahmen der Veranstaltungsorganisation und Veranstaltungsumsetzung genutzt werden dürfen. Die Veranstalterin behält sich vor, gegebenenfalls E-Mail-Adressen zur Kursvorbereitung und -nachbereitung an die jeweiligen beauftragten Referentinnen bzw. Dozentinnen zu übermitteln. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Senden Sie hierzu eine formlose E-Mail an break@dahme-innovation.de oder info@dahme-innovation.de.

 

9.   Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.